Kompakt
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Alphabetisierung und Grundbildung – für Alltag und Beruf
Bei der Maßnahme „KOMPAKT“ handelt es sich um eine Maßnahme nach §45 SGB III sowie nach §16 Abs.1 SGB II i.V.m. §45 SGB III. KOMPAKT steht hierbei für „Kompetente Aktivierung von Teilnehmern“.

Fragen und Antworten
Maßnahme KOMPAKT (im Auftrag der Agentur für Arbeit)
Das Ziel der Maßnahme ist es, die Maßnahmeteilnehmer an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen und auch in diesen zu integrieren.
Gegenstand der Maßnahme ist eine Kombination aus den Bereichen zur:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Die Teilnehmer können sein:
- Arbeitsuchende
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
- Migranten, Flüchtlinge, Ausländer


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